Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hier finden Sie unsere rechtlichen Grundsätze und die Bedingungen, die für alle unsere Dienstleistungen gelten. Es ist uns wichtig, dass Sie umfassend informiert sind und sich bei der Zusammenarbeit mit Hegner Prüfservice sicher fühlen.
Hegner Prüfservice
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Hegner Prüfservice (nachfolgend «Prüfservice») und ihren Kunden für sämtliche angebotenen Dienstleistungen.
Sie gelten für alle Offerten, Aufträge, Dienstleistungen sowie Folgeaufträge, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vom Prüfservice ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Unternehmensangaben
Hegner Prüfservice
Stachelhofstrasse 35
8854 Siebnen
Schweiz
E-Mail: info@hegnerpruefservice.ch
Web: www.hegnerpruefservice.ch
3. Dienstleistungsangebot
Der Prüfservice führt unabhängige Sicherheits- und Funktionsprüfungen gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften, den Herstellerangaben sowie den anerkannten Regeln der Technik durch.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
- Prüfung von Leitern und Tritten
- Prüfung von Steigmitteln
- Prüfung textiler Hebemittel
- Prüfung textiler Anschlagmittel
- Prüfung textiler Zurrmittel
- Sicht-, Funktions- und Zustandskontrollen
- Erstellung von Prüfprotokollen
- Kennzeichnung geprüfter Arbeitsmittel
- Beratung hinsichtlich Prüffristen und sicherheitsrelevanter Feststellungen
Weitere Dienstleistungen bedürfen einer separaten Vereinbarung.
4. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Kunden;
- die schriftliche Bestätigung des Prüfservice;
- oder die tatsächliche Durchführung der vereinbarten Dienstleistung.
Offerten sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Durchführung der Prüfungen zu schaffen.
Insbesondere hat der Kunde:
- sämtliche Prüfgegenstände vollständig bereitzustellen;
- freien und sicheren Zugang zu allen Prüfobjekten zu gewährleisten;
- erforderliche Unterlagen, Betriebsanleitungen und Herstellerinformationen zur Verfügung zu stellen;
- bekannte Beschädigungen oder besondere Ereignisse mitzuteilen;
- geeignete Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
Entstehen aufgrund fehlender Mitwirkung Wartezeiten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand, ist der Prüfservice berechtigt, diesen nach Aufwand zusätzlich zu verrechnen.
6. Durchführung der Prüfungen
Die Prüfungen erfolgen nach bestem Fachwissen und Gewissen unter Berücksichtigung der zum Prüfzeitpunkt geltenden gesetzlichen Vorschriften, Herstellerangaben sowie der anerkannten Regeln der Technik.
Die Prüfung stellt ausschliesslich eine Beurteilung des Zustandes des jeweiligen Arbeitsmittels zum Zeitpunkt der Durchführung dar.
Eine bestandene Prüfung stellt keine Garantie für die zukünftige Funktionsfähigkeit oder Sicherheit des geprüften Arbeitsmittels dar.
Zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervallen bleibt der Betreiber uneingeschränkt verantwortlich für:
- die tägliche Sichtkontrolle;
- die ordnungsgemässe Verwendung;
- die sachgerechte Lagerung;
- die Wartung;
- die Einhaltung der Herstellerangaben;
- die unverzügliche Ausserbetriebnahme beschädigter oder mangelhafter Arbeitsmittel.
7. Ablehnung oder Abbruch einer Prüfung
Der Prüfservice ist berechtigt, Prüfungen abzulehnen oder abzubrechen, wenn:
- die Sicherheit des Prüfers nicht gewährleistet ist;
- Prüfgegenstände unzugänglich sind;
- notwendige Informationen fehlen;
- erhebliche Gefährdungen bestehen;
- gesetzliche oder technische Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Hierdurch entstehende Aufwendungen können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
8. Prüfprotokolle und Dokumentation
Nach Abschluss der Prüfung erhält der Kunde – sofern vereinbart – eine schriftliche Dokumentation der durchgeführten Prüfungen.
Die Prüfprotokolle dokumentieren ausschliesslich den Zustand der geprüften Arbeitsmittel zum Zeitpunkt der Prüfung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Dokumentation aufzubewahren und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Die Aufbewahrungspflicht richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
9. Festgestellte Mängel
Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, werden diese im Prüfprotokoll dokumentiert.
Arbeitsmittel, welche die Prüfkriterien nicht erfüllen oder erhebliche Sicherheitsmängel aufweisen, dürfen bis zur fachgerechten Instandsetzung oder zum Ersatz nicht weiterverwendet werden.
Die Verantwortung für die Umsetzung der empfohlenen Massnahmen liegt ausschliesslich beim Kunden.
Der Prüfservice übernimmt keine Betreiberpflichten und ist nicht verpflichtet, die Umsetzung der empfohlenen Massnahmen nachzuverfolgen.
10. Termine und Ausführung
Prüftermine werden zwischen dem Kunden und Hegner Prüfservice einvernehmlich vereinbart.
Der Kunde sorgt dafür, dass sämtliche zu prüfenden Arbeitsmittel zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig verfügbar und zugänglich sind.
Kann eine Prüfung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, ist Hegner Prüfservice berechtigt, den entstandenen Aufwand sowie allfällige Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen.
Terminverschiebungen sind möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Bei kurzfristigen Absagen von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen kann der bereits entstandene Aufwand verrechnet werden.
Kann ein Termin aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Unfällen, Krankheit, Verkehrsbehinderungen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht eingehalten werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Der Termin wird nach Möglichkeit neu vereinbart.
11. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Nicht im Angebot enthaltene Zusatzarbeiten werden nach dem effektiv entstandenen Aufwand verrechnet.
Dies gilt insbesondere für:
- zusätzliche Prüfgegenstände;
- Wartezeiten;
- ausserordentliche Reinigungsarbeiten;
- notwendige Nachkontrollen;
- zusätzliche Dokumentationen;
- Anfahrten ausserhalb des vereinbarten Einsatzgebietes.
12. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Hegner Prüfservice ist berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
Bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen kann die Ausführung weiterer Aufträge verweigert werden.
13. Nachprüfungen
Werden bei einer Prüfung Mängel festgestellt und nach deren Behebung eine erneute Kontrolle gewünscht oder erforderlich, gilt diese als eigenständige Dienstleistung.
Nachprüfungen werden gemäss der jeweils gültigen Preisliste oder nach individueller Vereinbarung verrechnet.
14. Haftung
Hegner Prüfservice haftet ausschliesslich für Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitergehende Haftung ausgeschlossen.
Insbesondere haftet Hegner Prüfservice nicht für:
- indirekte Schäden;
- Folgeschäden;
- Produktionsausfälle;
- Betriebsunterbrüche;
- Umsatzausfälle;
- entgangenen Gewinn;
- Schäden infolge unsachgemässer Verwendung geprüfter Arbeitsmittel;
- Schäden infolge fehlender Wartung oder unterlassener Eigenkontrollen;
- Veränderungen des Zustands eines Arbeitsmittels nach Abschluss der Prüfung.
Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Wert des jeweiligen Prüfauftrages beschränkt.
15. Betreiberverantwortung
Die gesetzliche Verantwortung für den sicheren Zustand sämtlicher Arbeitsmittel verbleibt jederzeit beim Eigentümer beziehungsweise Betreiber.
Die Durchführung einer Prüfung durch Hegner Prüfservice entbindet den Kunden weder von seinen gesetzlichen Kontrollpflichten noch von seiner Verantwortung für den sicheren Betrieb seiner Arbeitsmittel.
Der Kunde ist verpflichtet, beschädigte oder beanstandete Arbeitsmittel unverzüglich ausser Betrieb zu nehmen und erst nach fachgerechter Instandsetzung wieder einzusetzen.
16. Gewährleistung
Beanstandungen bezüglich der Durchführung einer Prüfung sind Hegner Prüfservice innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt des Prüfprotokolls schriftlich mitzuteilen.
Später eingehende Reklamationen können nur berücksichtigt werden, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dies vorsehen.
Ein Anspruch auf Ersatz eines mangelhaften Arbeitsmittels besteht ausdrücklich nicht.
17. Eigentum an Prüfunterlagen
Sämtliche Prüfberichte, Prüfprotokolle, Dokumentationen, Kennzeichnungen sowie sonstige durch Hegner Prüfservice erstellte Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Hegner Prüfservice.
Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.
Eine vollständige oder teilweise Veröffentlichung, Veränderung oder Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Hegner Prüfservice.
18. Verjährung
Soweit gesetzlich zulässig, verjähren sämtliche Ansprüche des Kunden aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Jahres nach Abschluss der jeweiligen Dienstleistung.
19. Datenschutz
Hegner Prüfservice bearbeitet Personendaten ausschliesslich im Rahmen der geltenden Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses, die Erstellung von Prüfprotokollen, die Rechnungsstellung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn:
- eine gesetzliche Verpflichtung besteht;
- dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist;
- der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.
Es werden angemessene technische und organisatorische Massnahmen getroffen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
Personendaten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies gesetzlich vorgeschrieben oder für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
20. Vertraulichkeit
Hegner Prüfservice behandelt sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen vertraulich.
Dies gilt insbesondere für:
- technische Unterlagen;
- Betriebsabläufe;
- Sicherheitskonzepte;
- Prüfresultate;
- Kundendaten;
- interne Dokumentationen.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
Gesetzliche Auskunfts- oder Herausgabepflichten bleiben vorbehalten.
21. Geistiges Eigentum
Sämtliche durch Hegner Prüfservice erstellten Dokumente, Prüfberichte, Formulare, Vorlagen, Konzepte, Fotos, Grafiken, Inhalte der Website sowie sonstige Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht.
Jegliche Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung ausserhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Hegner Prüfservice.
22. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation per E-Mail erfolgt grundsätzlich unverschlüsselt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Hegner Prüfservice übernimmt keine Haftung für Übertragungsfehler, Verzögerungen oder Sicherheitsrisiken, welche ausserhalb des eigenen Einflussbereiches liegen.
23. Höhere Gewalt
Kann eine vertraglich geschuldete Leistung infolge höherer Gewalt nicht oder nur verspätet erbracht werden, haftet Hegner Prüfservice hierfür nicht.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Naturereignisse;
- Feuer;
- Überschwemmungen;
- Pandemien;
- Epidemien;
- behördliche Anordnungen;
- Stromausfälle;
- Streiks;
- Unfälle;
- erhebliche Verkehrsbehinderungen;
- sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
Die Leistungspflichten werden für die Dauer der Behinderung ausgesetzt.
24. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Hegner Prüfservice ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen.
Für laufende Vertragsverhältnisse gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung.
Die aktuelle Version ist jederzeit auf der Unternehmenswebsite einsehbar.
25. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung rechtlich möglichst nahekommt.
Dasselbe gilt für allfällige Regelungslücken.
26. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Hegner Prüfservice und dem Kunden gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht.
Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.
27. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Hegner Prüfservice.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
28. Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website von Hegner Prüfservice in Kraft und ersetzen sämtliche früheren Versionen.
Stand: Juli 2026
Hegner Prüfservice
Stachelhofstrasse 35
8854 Siebnen
Schweiz
E-Mail: info@hegnerpruefservice.ch
Web: www.hegnerpruefservice.ch
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